Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation

Rat und Hilfe im Trauerfall

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar – 365 Tage im Jahr!

Kontakt

Feuerbestattung

Unter dem Begriff Feuerbestattung versteht man den gesamten Bestattungsprozess, bei dem der Verstorbene eingeäschert wird. Die Feuerbestattung umfasst die Kremation und die anschließende Beisetzung der Asche. In der heutigen Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten sind Feuerbestattung und Erdbestattung rechtlich gleichgestellt.

Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund ist im Glauben an die leibliche Auferstehung der Toten zu suchen, zu der sich das Christentum im Glaubensbekenntnis bekennt. Die christliche Praxis der Erdbestattung orientiert sich an der Grablegung Jesu Christi. Die Neuregelungen zur Bestattungskultur durch Karl den Großen aus dem Jahre 786 verboten die Verbrennung von Toten und im Mittelalter diente der Feuertod als Todesstrafe.

Heute ist es ganz „normal“, dass wir unsere Verstorbenen in Krematorien einäschern lassen. Eine Trauerfeier kann mit einer Schmuckurne, in der sich die Aschekapsel befindet, oder auch vor der Kremierung mit Sarg stattfinden.

Die zur Urnenbeisetzung vorgesehenen Gräber können neu erworbene oder bereits bestehende Urnenwahl-, Urnenreihen-, Baumgräber und / oder anonyme Urnengräber sein sowie auch vorhandene Erdwahlgräber.

Ablauf einer Feuerbestattung

Bevor eine Feuerbestattung durchgeführt werden kann, muss nach deutschem Recht eine sogenannte zweite Leichenschau durchgeführt werden. Diese wird durch einen Rechtsmediziner oder Amtsarzt vorgenommen.

Im Krematorium wird ein feuerfester Stein mit Namen und Nummer, der sogenannte Schamottestein, oben auf den Sarg aufgelegt. Die Einäscherung wird bei Temperaturen von 900° bis 1200° C durchgeführt und dauert etwa 3-4 Stunden. Der Schamottestein wird zusammen mit der Asche des Verstorbenen in die Urne gefüllt. Danach kann die Urnenbestattung auf dem Friedhof durchgeführt werden. Alternativ wäre auch eine Seebestattung, Waldbestattung oder Diamantbestattung möglich.


Sprechen Sie uns an, wir gehen mit Ihnen zusammen diesen Weg und geleiten Sie und Ihren Verstorbenen.

Gesetzliche Fristen

Wenn ein Todesfall vorliegt, sind in Deutschland mehrere gesetzliche Fristen einzuhalten, die sich aber in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Die Kremation muss innerhalb von 10 Tagen und die Urnenbeisetzung innerhalb von 6 Wochen nach der Kremation durchgeführt werden. (Quelle: Recht NRW)

In dieser Zeit helfen wir Ihnen gerne einen würdevollen Abschied zu organisieren und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung, ganz nach Ihren Wünschen.