Feuerbestattung
Unter dem Begriff Feuerbestattung versteht man den gesamten Bestattungsprozess, bei dem der Verstorbene eingeäschert wird. Die Feuerbestattung umfasst die Kremation und die anschließende Beisetzung der Asche. In der heutigen Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten sind Feuerbestattung und Erdbestattung rechtlich gleichgestellt.
Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund ist im Glauben an die leibliche Auferstehung der Toten zu suchen, zu der sich das Christentum im Glaubensbekenntnis bekennt. Die christliche Praxis der Erdbestattung orientiert sich an der Grablegung Jesu Christi. Die Neuregelungen zur Bestattungskultur durch Karl den Großen aus dem Jahre 786 verboten die Verbrennung von Toten und im Mittelalter diente der Feuertod als Todesstrafe.
Heute ist es ganz „normal“, dass wir unsere Verstorbenen in Krematorien einäschern lassen. Eine Trauerfeier kann mit einer Schmuckurne, in der sich die Aschekapsel befindet, oder auch vor der Kremierung mit Sarg stattfinden.
Die zur Urnenbeisetzung vorgesehenen Gräber können neu erworbene oder bereits bestehende Urnenwahl-, Urnenreihen-, Baumgräber und / oder anonyme Urnengräber sein sowie auch vorhandene Erdwahlgräber.