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Rat und Hilfe im Trauerfall

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Traditionelle und individuelle Bestattungsarten

Hat der Verstorbene eine Willenserklärung über seine Wünsche für die Bestattung oder gar einen Bestattungsvorsorgevertrag hinterlassen, sollten die Angehörigen diese Vorstellungen respektieren und die Bestattung gemäß dem Willen des Verstorbenen durchführen.

Wer ist Entscheidungsberechtigt?


Liegt keine konkrete Willenserklärung vor, wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.

Hierbei ist die Reihenfolge als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber im Rahmen des Bestattungsgesetzes festgelegt:

1. Ehegatte
2. Lebenspartner
3. volljährige Kinder
4. Eltern
5. volljährige Geschwister
6. Großeltern
7. volljährige Enkelkinder

Gleichzeitig regelt das Bestattungsgesetz aber auch die Bestattungspflicht, die in gleicher Reihenfolge den Angehörigen obliegt, ohne Rücksicht auf das persönliche Verhältnis zum Verstorbenen. Gibt es keine Angehörigen mehr, übernimmt die zuständige Ordnungsbehörde die Bestattungspflicht.

Bestattungsarten

Grundlage für eine Vielzahl an persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Bestattung ist die Entscheidung für eine Bestattungsart.

Erdbestattung Feuerbestattung Seebestattung Waldbestattung


Spezielle Bestattungsarten:

Anonym Gemeinsam für Mensch und Tier Diamandbestattung Fingerabdruck